W609 2297226-1—BVwG Entscheidung
01. Oktober 2025
…Heimatland des Beschwerdeführers Bürgerkrieg herrscht, vermag nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH für sich allein keine Verfolgungsgefahr i. S. d. GFK zu begründen (VwGH 17.11.2017, Ra 2017/20/0404, m. w. N.). Um asylrelevante Verfolgung vor dem Hintergrund einer Bürgerkriegssituation erfolgreich geltend zu machen, bedarf es daher einer zusätzlichen, auf asylrelevante Gründe gestützten Gefährdung…