Ra 2015/15/0028 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dass die Fremdunüblichkeit des Rechtsgeschäftes auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 23. Juni 2009, 2004/13/0090, betreffend den Ausschluss des Ersatzes von Investitionen).