JudikaturVwGH

Ra 2015/15/0028 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. Juni 2015

Dass die Fremdunüblichkeit des Rechtsgeschäftes auch lediglich in "Nebenbestimmungen" liegen kann, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das hg. Erkenntnis vom 23. Juni 2009, 2004/13/0090, betreffend den Ausschluss des Ersatzes von Investitionen).

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