W298 2293505-1—BVwG Entscheidung
14. Oktober 2024
…ist in der Regel seine Herkunftsregion, in die er typischerweise zurückkehren wird (vgl. EuGH 17.02.2009, C-465/07, Elgafaji; VfGH 13.09.2013, U370/2012; VwGH 12.11.2014, Ra 2014/20/0029). Wie festgestellt und beweiswürdigend ausgeführt, würde eine Wiederansiedlung des Beschwerdeführers in seinem Herkunftsort XXXX im Gouvernement XXXX insbesondere aufgrund der volatilen Sicherheits- und Versorgungslage…