Ro 2014/05/0018 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Eine Frist für die Erfüllung eines baupolizeilichen Auftrages ist angemessen, wenn in ihr die erforderlichen Arbeiten durchgeführt werden können (Hinweis E vom 6. September 2011, 2011/05/0105, mwN).