JudikaturVwGH

Ro 2014/03/0065 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2016

Kann nicht davon die Rede sein, dass die von der revisionswerbenden Partei erhobene Berufung gegen den Erstbescheid aussichtslos gewesen wäre - derartiges hat die belangte Behörde weder angenommen, noch ergeben sich hiefür sonst Anhaltspunkte (Hinweis etwa VwGH vom 24. September 2015, 2012/07/0167) - tritt ein Verschulden der Partei iSd § 76 Abs 2 zweiter Satz AVG nicht in den Blick.

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