JudikaturVwGH

Ro 2014/03/0065 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. Februar 2016

Dass ohne Gutachten des Amtssachverständigen sowie dessen Erhebungen an Ort und Stelle nicht möglich gewesen wäre, die angefochtene Entscheidung zu treffen, rechtfertigt nicht davon auszugehen, dass die revisionswerbende Partei einen verfahrensleitenden Antrag iSd § 76 Abs 1 AVG betreffend die Erlassung des vorliegenden Entfernungsauftrages nach § 134 Abs 4 NÖ JagdG 1974 gestellt hätte (Hinweis VwGH vom 10. August 2000, 99/07/0184). Vielmehr lässt sich der der Aktenlage entsprechenden Darstellung im bekämpften Bescheid entnehmen, dass die Erstbehörde das Entfernungsauftragsverfahren von Amts wegen einleitete.

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