Ra 2014/03/0028 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Aus die von der Revision berufenen Bestimmung (ARA.GEN.355 der VO Nr 1178/2011 der Kommission vom 3. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates), wonach die Behörde bei Feststellung eines - sicherheitsrelevanten -
Verstoßes "gegebenenfalls weitere Durchsetzungsmaßnahmen" ergreift, kann nicht abgeleitet werden, dass diesfalls einem Rechtsmittel automatisch (unabhängig von sonstigen Gegebenheiten und ohne Durchführung einer Interessenabwägung) aufschiebende Wirkung zu versagen wäre (zu unionsrechtlichen Erfordernissen im Zusammenhang mit der Gewährung bzw Versagung aufschiebender Wirkung vgl etwa B vom 8. Jänner 2013, AW 2012/03/0049, 0050, vom 19. April 2013, AW 2013/11/0013, vom 12. Dezember 2013, AW 2013/03/0025, und vom 17. Dezember 2013, AW 2013/03/0026).