RS0114639 – OGH Rechtssatz
Die Erwähnung im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag die Feststellung entscheidender Tatsachen nur zu verdeutlichen, nicht zu ersetzen. Zirkulärer Gebrauch von verba legalia ("stehlen") genügt ebensowenig.
…Gläubiger des Unternehmens – einen Schaden im Sinn eines Befriedigungsausfalls (US 5 iVm US 15 f und US 17 [RIS-Justiz RS0114639 ]; vgl Kirchbacher in WK 2 StGB § 159 Rz 78) erlitten. Solcherart verfehlt sie den Bezugspunkt materieller Nichtigkeit (RIS-Justiz RS0099810 ). [14] Die…
… 260 Abs 1 Z 1 StPO ), auf welches die Entscheidungsgründe verweisen, ergibt (US 4 iVm US 7; vgl RIS-Justiz RS0114639 ). [17] Der Einwand der Subsumtionsrüge (Z 10), das Erstgericht habe zu Punkt C/ zu Unrecht gewerbsmäßige Begehung angenommen, weil zwischen dieser Tat und…
…wiederkehrende Begehung „längere Zeit hindurch“ ein nicht bloß geringfügiges fortlaufendes Einkommen zu verschaffen (US 1), kann entsprechende Konstatierungen nicht ersetzen (RIS-Justiz RS0114639). [7] Dieser Subsumtionsfehler erforderte – bei der nichtöffentlichen Beratung (§ 285e iVm § 290 Abs 1 zweiter Satz erster Fall StPO) –…
…federunterstützten Einhandmessers trotz Waffenverbots referiert wird (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO), vermag dieses Feststellungsdefizit ebenso wenig auszugleichen (vgl RIS Justiz RS0114639) wie der Verweis auf eine zu Punkt IV/ „tatsachengeständige“ (eine Kenntnis von einem Waffenverbot jedoch gerade in Abrede stellende) Verantwortung des S…
…Dass die Fahrzeuge zusammen 34.500 Euro, jedenfalls einen 5.000 Euro um ein Mehrfaches übersteigenden Wert aufwiesen, ist unter Berücksichtigung des Urteilstenors (RIS-Justiz RS0114639) und der Gesamtheit der Entscheidungsgründe (vgl insofern RIS-Justiz RS0117228 und RS0089983 [insb T2 und T3]), wonach die Angeklagte den C* selbst um 10.000 …
…95). Den überwiegend im Konjunktiv gefassten Entscheidungsgründen zum objektiven und subjektiven Tatgeschehen (US 4 f) mangelt es – auch unter Einbeziehung des Urteilsspruchs (RIS-Justiz RS0114639) - an der für die rechtliche Beurteilung des Überlassens von Suchtgift notwendigen Sachverhaltsgrundlage (vgl RIS-Justiz RS0133376). Weiters sind dem Urteil keine Konstatierungen zu entnehmen, die…
…die Tatrichter beim Angeklagten N* zu I./A./ und II./ in den Entscheidungsgründen – auch in Verbindung mit dem (nur) zur Verdeutlichung heranzuziehenden (RIS Justiz RS0114639) Referat nach § 260 Abs 1 Z 1 StPO – nicht hinreichend deutlich zum Ausdruck bringen, dass dessen Absicht (auch) auf die…
…3 f) festgestellte Reißen an der fest am Handgelenk sitzenden Uhr und das anschließende Gerangel zum (sehr wohl konstatierten – vgl auch RIS Justiz RS0114639) Zweck deren Erlangung keine nicht unerhebliche Anwendung physischer Kraft auf den Körper des Opfers zur Überwindung eines Widerstands, sondern bloße Sachgewalt darstellen sollte (vgl RIS…
…im Urteilsspruch [§ 260 Abs 1 Z 1 StPO] vermag die Feststellung entscheidender Tatsachen nur zu verdeutlichen, nicht zu ersetzen [RIS-Justiz RS0114639]), mangelt es dem Schuldspruch an der Feststellung eines die Subsumtion unter § 74 Abs 1 Z 5 erster Fall iVm § …
…der Ursteilsspruch (US 1: „rechtswidrige Einreise oder Durchreise eines Fremden in oder durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union; „Schleppung“; vgl RIS-Justiz RS0114639) - ausschließlich unter Verwendung von verba legalia getroffenen Urteilsaussagen bleiben damit ohne – eine rechtliche Beurteilung ermöglichenden – Sachverhaltsbezug und vermögen den erfolgten Schuldspruch zu Faktum…
…dessen Mittäter in Ungarn abholten und nach Österreich brachten (US 6 iVm US 2; zur Heranziehung des Urteilsspruchs zur Verdeutlichung siehe RIS Justiz RS0114639 [T6]). [14] Der Sanktionsrüge (Z 11) zuwider verstößt die Wertung der „riskante[n] Fahrweise mit Gefährdung der Fremden und Polizisten sowie Rammen von…
…§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag die Feststellung entscheidender Tatsachen aber nur zu verdeutlichen, jedoch nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639). Auch die mit Nichtigkeit behafteten (§ 281 Abs 1 Z 11) Verfalls und Einziehungserkenntnisse waren zu beheben: Der Gegenstand der Einziehung…
…keine Konstatierungen zur Tat laut Schuldspruch I./h./ (Z 9 lit a). Fehlende Feststellungen werden durch den Spruch nicht ersetzt (RIS-Justiz RS0114639, RS0098936; Lendl , WK-StPO § 260 Rz 8, Ratz , WK-StPO § 281 Rz 580). Nominell aus Z 11, der…
… 1 Z 1 StPO), das den Ausspruch des erkennenden Gerichts über entscheidende Tatsachen aber ohnedies bloß verdeutlichen, jedoch nicht ersetzen kann (RIS Justiz RS0114639), hat Herbert J***** nicht ein zur Tatzeit bereits vorhandenes Beweismittel (vgl zu den tauglichen Tatobjekten Plöchl/Seidl in WK² StGB § 295 Rz…
…US 7, 9 f) unter Heranziehung des Erkenntnisses (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) zu deren Verdeutlichung (RIS-Justiz RS0114639) den Willen der Tatrichter, die zur vorgenommenen Subsumtion erforderlichen Feststellungen auch zur subjektiven Tatseite zu treffen, hinreichend deutlich erkennen lässt (vgl Ratz , WK StPO §…
…US 4), festgestellt. Daran ändert auch die Wiedergabe des Gesetzeswortlauts im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) nichts (RIS-Justiz RS0114639). Dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen erfordert die gänzliche Kassation des Urteils, weshalb sich eine Erörterung der darauf abzielenden Nichtigkeitsbeschwerde erübrigt. Mit ihren Rechtsmitteln war die Angeklagte…
…Urteils des Bezirksgerichts Güssing nicht zu entnehmen und können auch durch die eine „Bereicherungsabsicht“ referierenden Ausführungen im Urteilstenor nicht ersetzt werden (RIS Justiz RS0114639, RS0118775 [T3, T4]). Ein Schuldspruch nach § 198 Abs 1 StGB erfordert in objektiver Hinsicht die gröbliche Verletzung einer im Familienrecht begründeten Unterhaltspflicht…
…§ 260 Abs 1 Z 1 StPO; vgl US 2) die fehlenden Feststellungen auf Tatsachenebene nicht zu ersetzen vermag (RIS Justiz RS0114639, RS0098936; vgl auch Lendl , WK StPO § 260 Rz 8 und Ratz , WK-StPO § 281 Rz 580). Infolge Aufhebung sämtlicher…
…4 wr. PauschalierungsVO) im Referat der entscheidenden Tatsachen im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) erwähnt wird (RIS-Justiz RS0114639). Dieser Rechtsfehler machte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme der Generalprokuratur eine sofortige Aufhebung des Schuldspruchs bei der nichtöffentlichen Beratung (§ 285e StPO), demgemäß auch…
…der verba legalia im Referat der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag dieses Konstatierungsdefizit nicht auszugleichen (RIS-Justiz RS0114639). Zudem erfassen die Tatbestände des § 33 Abs 2 lit a und b FinStrG jeweils die Hinterziehung von (im Sinn des Abs…
…dieser Beträge bloß im Referat der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag das Konstatierungsdefizit nicht auszugleichen (RIS Justiz RS0114639). 2) Der Tatbestand der Hehlerei setzt im allgemeinen Vermögensstrafrecht wie im Finanzstrafrecht (dort als Abgaben oder Monopolhehlerei nach §§ 37, 46 FinStrG…
…3 StGB gegeben ist. Ausführungen im Urteilsspruch vermögen die Anführung jener Tatsachen in den Urteilsgründen, die als erwiesen angenommen wurden, nicht zu ersetzen (RIS-Justiz RS0114639; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 580); ebensowenig ersetzen (hier: im Rahmen der Beweiswürdigung getroffene: ON 66 S 8 …
…2 StPO normierten Urteilserfordernisse, ersetzt jedoch nicht die für die Prüfung auf Rechtsrichtigkeit erforderliche Feststellung des wesentlichen Sachverhalts in den Entscheidungsgründen (vgl RIS Justiz RS0099791, RS0114639; Ratz , WK StPO § 281 Rz 15). Da der aufgezeigte Urteilsmangel gleichermaßen auch den Angeklagten B***** betrifft, war gemäß § 290 …
…legalia im Rahmen des Referats der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag dieses Konstatierungsdefizit nicht auszugleichen (RIS-Justiz RS0114639). Dies macht eine Aufhebung des davon betroffenen Schuldspruchs 2, demgemäß auch des Strafausspruchs unumgänglich. Damit fehlt es auch an Feststellungen, welche die Annahme einer…
…im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag im Übrigen die fehlenden Feststellungen auf Tatsachenebene nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639, RS0098936; vgl auch Lendl, WK StPO § 260 Rz 8 und Ratz , WK-StPO § 281 Rz 580). Den Schuldsprüchen …
…eine Qualifikation betreffenden Tatumstände im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) fehlende Feststellungen nicht zu ersetzen vermag (RIS Justiz RS0117119, RS0114639). Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Ibragim V*****: Indem die Mängelrüge Feststellungen als unzureichend begründet (Z 5 vierter Fall) kritisiert, weil der Schöffensenat der leugnenden Verantwortung…
…zu ersetzen, weil an den angegebenen Fundstellen im Akt auch eine Vielzahl von Bildern ohne jeglichen sexuellen Bezug enthalten ist (vgl aber auch RIS-Justiz RS0114639; Ratz , WK StPO § 281 Rz 15 und 579). Die sprachlich unverständliche bloße Erwähnung von drei konkret bezeichneten Dateien innerhalb der beweiswürdigenden Erwägungen…
…des Gesetzeswortlauts und Tatbeschreibungen im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermögen die fehlenden Konstatierungen nicht zu ersetzen (RIS-Justiz RS0114639). Zum Schuldspruch II schließlich enthält das Urteil gar keine Feststellungen zur subjektiven Tatseite. Da die aufgezeigten Rechtsfehler mangels Feststellungen eine gänzliche Aufhebung der Schuldsprüche…
… 1 Z 1 StPO; US 2) könnte zwar (getroffene) Feststellungen verdeutlichen, vermag Konstatierungen zu entscheidenden Tatsachen aber nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639). Dieser Rechtsfehler mangels Feststellungen zum Bedeutungsinhalt der Äußerung erfordert die Aufhebung des Schuldspruchs B./, demzufolge auch des Strafausspruchs und des die Privatbeteiligte Sarah H…
…US 5, 9) bleibt daher ohne Sachverhaltsbezug und trägt die Annahme der Qualifikation des § 148 StGB nicht (RIS-Justiz RS0119090, RIS-Justiz RS0114639; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 8). Der Vollständigkeit halber bleibt anzumerken, dass die nach dem eben Gesagten unzureichenden Urteilsannahmen zur Gewerbsmäßigkeit zudem…
…von insgesamt 129.794,41 EUR zu bewirken bzw dies zu versuchen“ (US 9). Fehlende Feststellungen werden durch den Spruch des Urteils nicht ersetzt (RIS-Justiz RS0114639, RS0098936; Lendl, WK-StPO § 260 Rz 8). Der Rechtsfehler mangels Feststellungen zur Überschreitung der Wertgrenze nach § 53 (hier: Abs 1 lit b) FinStrG…
…Dass sie im Urteilstenor aufscheint (US 2), vermag die Nichtigkeit nicht abzuwenden: Fehlende Feststellungen werden durch Erwähnung im Spruch des Urteils nicht ersetzt (RIS-Justiz RS0114639). Aufgrund der demnach erforderlichen Kassation des Schuldspruchs nach § 38 Abs 1 lit a FinStrG, die jene des Ausspruchs über die Geldstrafe und die dazu…
…Z 1 StPO) enthaltene Einschub „wie in ON 18 beispielhaft angeführt“ vermag die fehlenden Feststellungen ebenso wenig zu ersetzen (RIS-Justiz RS0114639; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 15) wie der pauschale Hinweis auf „AS 37 ff in ON 18“ (US …
…Hinzu kommt, dass weder die Entscheidungsgründe (§ 270 Abs 2 Z 5 StPO) noch das allenfalls zu deren Verdeutlichung heranzuziehende (RIS Justiz RS0114639) Referat im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) erkennen lassen, ob die unter I/D zusammengefassten Finanzvergehen in die örtliche…
…Zur Nichtigkeitsbeschwerde: Den tatrichterlichen Feststellungen (US 6 f) kann unter Heranziehung des Urteilstenors (US 1 f) zu deren Verdeutlichung (RIS Justiz RS0114639) entnommen werden, dass K***** und S***** einem Dritten 400 Gramm Cocain (500 Gramm Kokain mit 80%igem Reinsubstanzgehalt) anboten (B) und später in…
…erschließen (vgl US 4, 5 und 9 nur: „dadurch“), den Urteilsgründen - mit Blick auf das zu deren Verdeutlichung heranzuziehende (RIS Justiz RS0116587, RS0114639, RS0098734) Erkenntnis (US 1) mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden kann. Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bereits bei nichtöffentlicher Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs…
…solcherart den (auf der Sachverhaltsebene) gerade darin gelegenen Bezugspunkt materieller Nichtigkeit ( Ratz , WK-StPO § 281 Rz 581). Unter verdeutlichender (vgl RIS Justiz RS0114639) Heranziehung des Referats der entscheidenden Tatsachen im Urteilstenor (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO; US 2: „Traumatisierung und ……
…und V./B./ im Referat der entscheidenden Tatsachen (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) im Urteilstenor nicht kompensiert werden (RIS Justiz RS0114639). Ein Eingehen auf das weitere Beschwerdevorbringen zu diesem Schuldspruch erübrigt sich daher. Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Lorenz K*****: Die das Androhen einer Verletzung am Körper zum…
…im Urteilsspruch (§ 260 Abs 1 Z 1 StPO) vermag im Übrigen die fehlenden Feststellungen auf Tatsachenebene nicht zu ersetzen (RIS Justiz RS0114639, RS0098936; vgl auch Lendl , WK StPO § 260 Rz 8 und Ratz , WK StPO § 281 Rz 580). Das angefochtene Urteil…
…§ 260 Abs 1 Z 1 StPO; US 2 f) vermag die Konstatierung entscheidender Tatsachen nicht zu ersetzen (RIS-Justiz RS0114639, RS0117119, Ratz , WK-StPO § 281 Rz 15). Diese Rechtsfehler mangels Feststellungen und der aufgezeigte Begründungsmangel machen die Aufhebung des Urteils im aus…
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