7Rs7/25s—OLG Graz Entscheidung
26. März 2025
…der 31.01.2017 war (Klagevorbringen und Beilagen ./B, ./4, ./8). 2.6. Sekundäre Feststellungsmängel sind vom Berufungsgericht bei Vorliegen einer gesetzmäßig ausgeführten Rechtsrüge von Amts wegen wahrzunehmen ( RS0114379 ; RS0043310 ). Die Feststellungsgrundlage ist nur aber dann mangelhaft, wenn Tatsachen fehlen, die für die rechtliche Beurteilung wesentlich sind und es Umstände betrifft, die nach dem…