Unterhaltsanspruch nach Scheidung: Bewertung und Revisionszulässigkeit—OGH Entscheidung
6Ob187/25f26. November 2025
…den Parteien noch strittig war, während zusätzlich begehrte, bereits fällige Ansprüche (Unterhaltsrückstände) nicht zusätzlich zur dreifachen Jahresleistung in die Bewertung einzubeziehen sind ( RS0122735 [T1, T5], RS0114353 [T1], RS0042366 [T1, T7, T9], RS0103147 [T1, T6, T12, T14, T28, T32], RS0046544 [T3]; zuletzt 5 Ob 10/25v). [6] Die Zulässigkeit der…