5Ob118/15m—OGH Entscheidung
23. November 2015
…eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einem vergleichbaren Sachverhalt fehlt, bedeutet keineswegs, dass die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhängt (RIS Justiz RS0102181, RS0107773, RS0110702). Besonderheiten der Fallgestaltung schließen eine richtungsweisende, die Rechtsentwicklung vorantreibende und für zukünftige Entscheidungen nutzbringende Judikatur des Obersten Gerichtshofs sogar eher aus (RIS Justiz RS0102181…