Übersicht der Entscheidungen zu § 1438 ABGB
A Voraussetzungen der Aufrechnung
B Wirkung der Aufrechnung
C Prozessuale Fragen der Aufrechnung
D Vertragsmäßiger Verzicht auf Aufrechnung - Aufrechnungsvertrag + Aufrechnungsverbot
E Diverses
§ 1438 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1438 2) Compensation.
…§ 1438. Wenn Forderungen gegenseitig zusammentreffen, die richtig, gleichartig, und so beschaffen sind, daß eine Sache, die dem Einen als Gläubiger gebührt, von diesem auch als Schuldner…
§ 34 S.WFG 2025 · S.WFG 2025 · Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2025
§ 34 Auszahlung, Einstellung und Rückzahlung
…Haushaltseinkommens berechnet wurde, welches rückwirkend neu festgelegt wird, ausgenommen die rückwirkende Zuerkennung einer Pension oder eines Ruhegenusses. Die Rückzahlung hat, soweit eine Aufrechnung ( § 1438 ABGB ) nicht möglich ist, innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erfolgen. Macht der Förderungswerber glaubhaft, dass die Rückzahlung innerhalb des angeführten Zeitraumes nicht möglich ist…
AMA-Gesetz 1992
§ 21i Beitragserhebung
…Bundes und hat die BAO anzuwenden. (4) Die AMA ist berechtigt, im Interesse der Raschheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit fällige Beiträge unter Anwendung des § 1438 ABGB aufzurechnen gegen von der AMA auszubezahlende Förderungen, die dem Beitragsschuldner gewährt werden, soweit nicht nach anderen Vorschriften eine Aufrechnung ausgeschlossen wird.…
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