JudikaturOGH

RS0033882 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. April 1983

Wenn ein Aufrechnungsvertrag behauptet wird, finden die Vorschriften der §§ 1438 ff ABGB keine Anwendung. Das Gericht hat grundsätzlich zu prüfen, ob und inwieweit durch den Aufrechnungsvertrag die Klagsforderung gedeckt wurde.

Rückverweise