RS0033721 – OGH Rechtssatz
Eine Aufrechnung mit Preisminderungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen ist mangels Gleichartigkeit von Klagsanspruch (Hauptbegehren) und Gegenforderung (Herausgabeanspruch gegenüber Geldforderung) nach § 1438 ABGB unzulässig.