Übersicht der Entscheidungen zu § 1175 ABGB
A Allgemeines
B Unterschiede zu
C Gütergemeinschaft
D Arbeitsrecht, ARGE, stille Gesellschaft
E Lebensgemeinschaft
F Gesellschaftsverträge zwischen Ehegatten
G Erbrecht
H Handelsrecht, Syndikatsverträge
J Innengesellschaft
K Freie Berufe
§ 1175 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 1175 Siebenundzwanzigstes Hauptstück
…Von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen Begriff und Rechtsnatur der Gesellschaft bürgerlichen Rechts § 1175. (1) Schließen sich zwei oder mehrere Personen durch einen Vertrag zusammen, um durch eine bestimmte Tätigkeit einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen, so bilden sie eine…
§ 8 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 8 Eintragung
…Rechtsträgern wird in den für sie geltenden Sonderbestimmungen geregelt. (3) Betreiben mehrere Personen ein Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 1175 ff. ABGB) und überschreitet die Gesellschaft den Schwellenwert des § 189, so sind sie zur Eintragung der Gesellschaft als offene Gesellschaft oder als Kommanditgesellschaft verpflichtet.…
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