JudikaturOGH

RS0022144 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 1986

Nach § 1175 ABGB kann jede "Sache" Beitrag sein, also alles, was nicht Müheleistung ist (hier: Beiträge zweier Rechtsanwälte in einer Kanzleigemeinschaft).

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