RS0010926—OGH Rechtssatz
10. April 1997
eine Eigentumsklage auf die bestimmte, von ihm stammende Menge (Mengenvindikation oder Quantitätsvindikation), die auf die Abtrennung eines entsprechenden Teils des Gemenges gerichtet ist, während § 371 ABGB im Falle einer Vermengung, nach der eine solche Abgrenzung und deutliche Unterscheidung nicht mehr möglich ist, sich die Sachen vielmehr im Vermögen des anderen "verloren…