JudikaturOGH

RS0090511 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1995

Auch wenn der Täter das empfangene (Geldgeschenk) Geschenk bereits mit eigenem Bargeld vermengt (§ 371 ABGB) hat, ist nicht auf Verfall, sondern auf Wertersatz zu erkennen.

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