JudikaturOGH

RS0001058 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 1972

Nach der Versteigerung geht der Exszindierungsanspruch nicht auf die bei der Versteigerung erzielten Geldzeichen (Banknoten) über - daher kein Fall des § 371 ABGB - sondern erfaßt den Anspruch des betreibenden Gläubiger auf Befriedigung aus dem Meistbot.

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