Übersicht der Entscheidungen zu § 294 ABGB
A Begriff und Bedeutung des Zubehörs und Begründung der Zubehörseigenschaft
B Aufhebung der Zubehörseigenschaft
C Zubehör eines Unternehmens
D Selbständige und unselbständige Bestandteile
E Zubehör im Exekutionsverfahren
F Einzelfälle und Sonstiges
Informationen zu § 294 ABGB
Verweisungen:
Vgl zu B hinsichtlich des Unternehmenszubehörs auch C. Vgl bezüglich der Einzelfälle neben F auch die Entscheidung zu den §§ 295 - 297 ABGB
Früchte siehe bei §§ 295, 405 ABGB
§ 294 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 294 Zugehör überhaupt.
…Zugehör überhaupt. § 294. Unter Zugehör versteht man dasjenige, was mit einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, so lange er…
§ 2 LStG. 1972 · LStG. 1972 · Salzburger Landesstraßengesetz 1972
§ 2 § 2
…eines anderen stehen. (2) Die zur dauernden Erhaltung und zum nachhaltigen und dauernd gesicherten Betrieb einer Straße erforderlichen Anlagen und Baulichkeiten sind Zugehör (§ 294 ABGB.) der Straße, wenn nicht nachgewiesen wird, daß sie im Eigentum eines anderen stehen. (3) Das Eigentumsrecht oder sonstiges auf einem Privatrechtstitel beruhendes Recht dritter Personen…
§ 252 EO · EO · Exekutionsordnung
§ 252 Liegenschaftszubehör
…Liegenschaftszubehör § 252. (1) Das auf einer Liegenschaft befindliche Zubehör derselben (§§ 294 bis 297a ABGB) darf nur mit dieser Liegenschaft selbst in Exekution gezogen werden. (2) Auf das Bergwerkszubehör und das Zubehör von Schiffen und Flößen findet eine abgesonderte Exekution…
§ 140 Anordnung und Vorbereitung der Schätzung; Zubehör
…erteilen. Die Behörden sind zur Überlassung der Unterlagen verpflichtet. (3) Zugleich mit der Schätzung ist das auf der Liegenschaft befindliche Zubehör derselben (§§ 294 bis 297a ABGB) zu Gunsten der vollstreckbaren Forderung des betreibenden Gläubigers zu beschreiben und zu schätzen. Für die Beschreibung des Liegenschaftszubehörs haben das Gericht § 257 und…
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