Informationen zu § 183 ABGB
Namensrecht
Verweisungen:
§ 183 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 183 Erlöschen der Obsorge
…§ 183. (1) Die Obsorge für das Kind erlischt mit dem Eintritt seiner Volljährigkeit. (2) Der gesetzliche Vertreter hat dem volljährig gewordenen Kind dessen Vermögen sowie sämtliche…
§ 284 Änderung und Beendigung der Kuratel
…übertragenen Angelegenheiten weg, so ist der Wirkungskreis einzuschränken. Der Wirkungskreis ist erforderlichenfalls zu erweitern. Mit dem Tod der vertretenen Person erlischt die Kuratel. § 183 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden. (3) Das Gericht hat in angemessenen Zeitabständen zu prüfen, ob die Kuratel zu ändern oder zu beenden ist.…
§ 246 Änderung, Übertragung und Beendigung
…Teil der Angelegenheiten, so ist der Wirkungsbereich insoweit einzuschränken. Erforderlichenfalls ist die gerichtliche Erwachsenenvertretung zu erweitern. (4) § 178 Abs. 3, § 183 Abs. 2 und § 1025 gelten sinngemäß.…
§ 1 UHG · UHG · Urkundenhinterlegungsgesetz
§ 1 Vorschriften für nichtverbücherte Liegenschaften und für Bauwerke
…Gericht hinterlegten und eingereihten Liegenschafts- und Bauwerksurkunden werden aufgenommen 1. durch Hinterlegung a) die in den §§ 434 bis 437, 451 und 481 ABGB bezeichneten Urkunden; b) Urkunden über den Erwerb und die Übertragung von Reallasten; c) Urkunden über den Erwerb und die Übertragung von Bestandrechten (§ 1095…
§ 34 EisbEG · EisbEG · Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz
§ 34
…1) Die Entschädigung wird auch außer den im § 1425 ABGB. bezeichneten Fällen durch Gerichtserlag geleistet, wenn und insoweit der Entschädigungsbetrag zur Befriedigung der dritten Personen auf Grund ihrer dinglichen Rechte zustehenden Ansprüche zu dienen hat…
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