JudikaturOGH

RS0099507 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 2025

Hat das Schöffengericht den bekämpften Ausspruch aus einer Mehrzahl von Prämissen abgeleitet, so kann eine unzureichende Begründung nicht dadurch geltend gemacht werden, dass isoliert die alleinige Tragfähigkeit einer einzelnen Erwägung untersucht wird.

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