JudikaturOGH

RS0042742 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juli 2025

Die Anwendung der vom Berufungsgericht richtig dargestellten Rechtsgrundsätze auf einen konkreten Einzelfall, bezüglich dessen kaum anzunehmen ist, dass er in dieser Form auch weiteren Rechtsstreitigkeiten zugrundeliegen wird, ist nicht revisibel.

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