Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des OGH (nach § 111 Abs 2 JN) nicht in Betracht (6 Nd 539/78, 6 Nd 542/78).
Rückverweise
…gemäß § 111 JN den Beschluss gefasst: Der Akt wird dem Bezirksgericht Floridsdorf zurückgestellt. Begründung: Die Aktenvorlage ist verfrüht. Nach ständiger neuer Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0047067; 3 Nc 3/05d) setzt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN einen rechtskräftigen Übertragungsbeschluss gemäß § 111 Abs 1 JN…
…§ 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nach überwiegender Rechtsprechung nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0047067). Dementgegen wurde in der Entscheidung 8 Nc 15/03b ausgesprochen, es könne diese Rechtsprechung "nicht aufrecht erhalten" werden. Der Oberste Gerichtshof schrieb diese - ganz allgemein…
…Zuständigkeit eintreten, weil mangels Bestätigung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht gar keine Grundlage für die Genehmigung einer Zuständigkeitsübertragung durch den Obersten Gerichtshof bestünde (RIS Justiz RS0047067). Das Sachwalterschaftsverfahren befindet sich noch im Stadium vor der Erstanhörung. Ein Verfahrenssachwalter wurde noch nicht bestellt. Der Betroffene wurde im Bestellungsverfahren durch die am 27…
…111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (6 Nc 9/10s; RIS Justiz RS0047067). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem zur Genehmigung nach § 111 Abs…
…2 JN ohne rechtskräftigen Beschluss nicht in Betracht kommt (zuletzt insb 3 Nc 36/03d; 1 Nc 34/04x; 9 Nc 34/03d; RIS Justiz RS0047067). Wird ein Rechtsmittel ergriffen, entscheidet somit das Rekursgericht im Fall der Behebung des Übertragungsbeschlusses endgültig über die Unzulässigkeit der Übertragung. Nur im Fall, dass kein…
…2 JN ohne rechtskräftigen Beschluss nicht in Betracht kommt (zuletzt insb 3 Nc 36/03d; 1 Nc 34/04x; 9 Nc 34/03d; RIS-Justiz RS0047067). Wird ein Rechtsmittel ergriffen, entscheidet somit das Rekursgericht im Fall der Behebung des Übertragungsbeschlusses endgültig über die Unzulässigkeit der Übertragung. Nur im Fall, dass kein…
…rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS Justiz RS0047067; 6 Nc 15/09x). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem zur Genehmigung…
…Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem zur Genehmigung nach § 111 Abs 2 JN berufenen Gericht nicht ident ist (RIS Justiz RS0047067 [T14]; 2 Nc 4/10a). Ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt daher eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs…
…Bestätigung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht gar keine Grundlage für die Genehmigung einer Zuständigkeitsübertragung durch den Obersten Gerichtshof bestünde (10 Nc 18/16b; RS0047067; RS0128772). Der Akt ist daher dem übertragenden Gericht zurückzustellen, das den Übertragungsbeschluss den Verfahrensbeteiligten zuzustellen haben wird. Nur wenn der Übertragungsbeschluss in Rechtskraft erwächst, werden…
…Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht gar keine Grundlage für die Genehmigung einer Zuständigkeitsübertragung durch den Obersten Gerichtshof bestünde (10 Nc 18/16b; RIS Justiz RS0047067; RS0128772). Der Akt ist daher dem übertragenden Gericht zurückzustellen, das den Übertragungsbeschluss den Verfahrensbeteiligten zuzustellen haben wird. Nur wenn der Übertragungsbeschluss in Rechtskraft erwächst, werden…
…1 JN kommt nach nunmehr herrschender Rechtsprechung eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS Justiz RS0047067 [T3; T5]; 10 Nc 19/09i ua). Das gilt jedenfalls dann, wenn wie auch hier das für die Entscheidung über den Rekurs gegen…
…Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem zur Genehmigung nach § 111 Abs 2 JN berufenen Gericht nicht identisch ist (RIS Justiz RS0047067 [T14]), was hier der Fall ist. Ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Übertragungsbeschlusses nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs…
…nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RS0047067; RS0128772). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem zur Genehmigung nach § …
…eine Entscheidung schon vor Zustellung und Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses zu treffen. In der E 8 Nc 15/03b wurde generell die ggt Rsp (RIS-Justiz RS0047067), dass ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN eine E des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht komme…
…Vorlage ist verfrüht. Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung setzt eine Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RIS-Justiz RS0047067 [T7]; RS0128772). Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie hier – das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem…
…nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RS0047067). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem zur Genehmigung nach § 111…
…gemeinsamen höheren Gerichts. [11] Nach herrschender Rechtsprechung setzt eine Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RIS Justiz RS0047067; RS0128772). In diesem Fall ist der Übertragungsbeschluss unbekämpft in Rechtskraft erwachsen. [12] 2. Nach der Entscheidung 6 Ob 154/13k ist der…
…im Dreiersenat zu entscheiden. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Eine Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN setzt nämlich die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RIS-Justiz RS0047067), würde doch sonst unter Umständen eine Verschiebung der funktionellen Zuständigkeit eintreten, weil (im Falle der Anfechtung) mangels Bestätigung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht gar keine…
…Aktenvorlage erfolgte verfrüht. Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung setzt eine Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RIS Justiz RS0047067 [T7]; RS0128772). Dies gilt jedenfalls dann, wenn – wie auch hier – das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit…
…vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung setzt eine Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RIS-Justiz RS0047067), würde doch sonst unter Umständen eine Verschiebung der funktionellen Zuständigkeit eintreten, weil (im Falle der Anfechtung) mangels Bestätigung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht gar keine…
…Genehmigung der Übertragung vor. Die Aktenvorlage ist verfrüht. Eine Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN setzt die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (vgl RIS-Justiz RS0047067). Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem zur Genehmigung nach §…
…Wien den Beschluss gefasst: Der Akt wird dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau zurückgestellt. Begründung: Die Aktenvorlage ist verfrüht. Nach ständiger neuer Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0047067; 3 Nc 3/05d; 4 Nc 13/07k) setzt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN einen rechtskräftigen Übertragungsbeschluss gemäß §…
…können (RIS-Justiz RS0046981). Vor Rechtskraft kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0047067). Die Akten sind daher dem Bezirksgericht Feldbach zurückzustellen. Es wird den Übertragungsbeschluss den Parteien zuzustellen haben; nur wenn er in Rechtskraft erwächst, werden die Akten…
…rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0047067, vgl 3 Nc 6/06x mwN unter Ablehnung gegenteiliger älterer Judikatur). Der Akt ist dem übertragenden Gericht zurückzustellen, das den Übertragungsbeschluss den Parteien zuzustellen hat…
…eine Entscheidung schon vor Zustellung und Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses zu treffen. In der Entscheidung 8 Nc 15/03b wurde die gegenteilige ältere Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0047067), dass ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nach § 111 Abs 1 JN eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht komme…
…Nach der nunmehr herrschenden Rechtsprechung kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN ohne rechtskräftigen Übertragungsbeschluss nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0047067; Mayr in Rechberger ZPO³ § 111 JN Rz 6). Die Wahrung der funktionellen Zuständigkeit erfordert dies jedenfalls dann, wenn - wie auch hier - das für…
…§ 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS-Justiz RS0047067). Der Akt ist dem übertragenden Gericht zurückzustellen, das den Übertragungsbeschluss den Parteien zuzustellen hat. Nur wenn der Übertragungsbeschluss in Rechtskraft erwächst, werden die Akten erneut…
… 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS Justiz RS0047067). Dies gilt jedenfalls dann, wenn das für die Entscheidung über einen Rekurs gegen den Übertragungsbeschluss zuständige Gericht mit dem zur Genehmigung nach § 111…
…den Beschluss gefasst: Der Akt wird dem Bezirksgericht St. Johann im Pongau zurückgestellt. Begründung: Die Aktenvorlage ist verfrüht. Nach der überwiegenden neueren Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0047067; 4 Nc 21/08p; 8 Nc 2/08y; 2 Nc 1/08g; 7 Nc 5/07f) setzt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111…
…der Kindesmutter, dem keine Berechtigung zukommt. 1. Vorweg ist festzuhalten, dass der Oberste Gerichtshof im vorliegenden Fall anders als etwa in den Entscheidungen RIS Justiz RS0047067 nicht als „den beiden Gerichten zunächst übergeordnetes gemeinsames höheres Gericht“ eine Genehmigungsentscheidung nach § 111 Abs 2 JN zu fällen hat…
…Akten zur Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN vor. Nach nunmehr herrschender Rechtsprechung setzt eine solche Entscheidung die Rechtskraft des Übertragungsbeschlusses voraus (RIS-Justiz RS0047067; 9 Nc 39/04s = SZ 2005/25 mwN; zuletzt 10 Nc 27/05k, 2 Nc 1/06d und 3 Nc 6/06x). Denn bei einer…
…Zuständigkeit eintreten, weil mangels Bestätigung des Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht gar keine Grundlage für die Genehmigung einer Zuständigkeitsübertragung durch den Obersten Gerichtshof bestünde (RIS-Justiz RS0047067; 8 Nc 25/08f; 10 Nc 3/09m, 8 Nc 18/12g). Der Akt ist daher dem übertragenden Gericht…
… 111 Abs 1 JN kommt eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nach § 111 Abs 2 JN nicht in Betracht (RIS Justiz RS0047067). Der Akt ist daher dem vorlegenden Bezirksgericht Floridsdorf zur Vorlage des offenen Rekurses ON 17 bzw ON 19 an das Landesgericht Innsbruck im…
…Übertragungsbeschlusses durch das Rekursgericht gar keine Grundlage für die Genehmigung einer Zuständigkeitsübertragung durch den Obersten Gerichtshof bestünde (9 Nc 15/14a; RIS Justiz RS0047067; RS0128772). Der Akt ist daher dem übertragenden Gericht zurückzustellen, das den Übertragungsbeschluss den Verfahrensbeteiligten zuzustellen haben wird. Nur wenn der Übertragungsbeschluss in Rechtskraft erwächst, werden…
…Gericht zur Entscheidung nach § 111 Abs 2 JN vorzulegen (stRsp, 8 Nc 8/21z; 6 Nc 18/15x; RS0047067; RS0128772). [4] Da der Übertragungsbeschluss des Bezirksgerichts Villach der Betroffenen noch nicht zugestellt wurde und daher noch nicht in Rechtskraft erwachsen ist, wurde der Akt…