4Ob188/20f—OGH Entscheidung
26. Januar 2021
…Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit ermöglicht es daher nicht, die aus Beweisergebnissen gezogenen Schlussfolgerungen zu bekämpfen, mögen diese auch unrichtig sein (RS0043289 [T3, T7]; RS0043421 [T2, T6]; RS0043256), insbesondere bei Schlussfolgerungen aus Sachverständigengutachten (RS0043298 [T3, T7, T11]). Dass eine Feststellung zu irgendeinem Beweisergebnis, auf das sie nicht gegründet wurde, in Widerspruch steht, bedeutet…