RS0031014 – OGH Rechtssatz
Jeder von mehreren in einer Klage geltend gemachten Schadenersatzansprüchen muss ziffernmäßig bestimmt und individualisiert sein. Der Kläger kann daher nicht verlangen, dass ihm ein vom Gericht vorgenommener Abstrich beim Schmerzengeld als weiterer Verdienstentgang zuerkannt werde.