JudikaturOGH

RS0043405 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Der Beschluss des Berufungsgerichts, mit dem eine wegen Nichtigkeit erhobene Berufung verworfen wurde, kann - auch dann, wenn er in das Berufungsurteil aufgenommen wurde - weder mit Revision noch mit Rekurs bekämpft werden.

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