Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.054,42 EUR (darin enthalten 228,90 EUR an USt und 681 EUR an Barauslagen) bestimmten Kosten des R…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger erwarb mit Kaufverträgen vom 23. 6. 1970 und 1. 12. 1972 das Alleineigentum an der Liegenschaft EZ 672, KG *****, bestehend unter anderem aus den Grundstücken 952/2, 953 und 954/1. Im Jahr 1984 wurde darauf ein Gebäude mit der Adresse N***** 35 errichtet. Der Kläger i…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete und vom Beklagten beantwortete Revision des Klägers ist zulässig, sie ist auch berechtigt. 1. Die behauptete Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurden geprüft; sie liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 dritter Satz ZPO). 2.1. Eine einheitliche Str…