Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 749,70 EUR (darin 124,95 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 16. 10. 1980 nahm der Verbraucher Franz A***** (im Folgenden „Kreditnehmer") bei der Gesamtrechtsvorgängerin der Beklagten einen Privatkredit über 270.000 ATS (19.621,67 EUR) auf. Vereinbart waren ein Ausgangszinssatz von 10,5 % pa, gleichbleibende Pauschalraten …
Rechtliche Beurteilung Die Beklagte beantragt, die Revision zurückzuweisen, hilfsweise ihr nicht Folge zu geben. Die Revision ist zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. Im Revisionsverfahren stützt sich die Klägerin zur Begründung des Rückzahlungsanspruchs des Kreditnehmers wegen zuviel bezahlter Zinsen infolge unzulä…