JudikaturJustizRS0113980

RS0113980 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2023

Die tatsächliche Annahme von Kriterien für die Anordnung einer Maßnahme nach §§ 21 bis 23 StGB ist aus § 281 Abs 1 Z 11 erster Fall in Verbindung mit Z 5 StPO mit Nichtigkeitsbeschwerde anfechtbar. Werden die gesetzlichen Kriterien für die Gefährlichkeitsprognose verkannt, ist dies Gegenstand der Sanktionsrüge nach Z 11 zweiter Fall. Der Inhalt der Gefährlichkeitsprognose aber kann nur mit Berufung geltend gemacht werden.

Entscheidungen
78