Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 908,64 EUR (darin 151,44 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.…
Text B e g r ü n d u n g : Im Verfahren 4 C 179/02y des Bezirksgerichts Hernals begehrte die hier Widerbeklagte als Klägerin vom Widerkläger (dort: Beklagten) zuletzt die Zahlung von 23.192,49 EUR sA, und zwar aus dem Titel rückständiger Mietzinse, Betriebskosten und Möbelmietzinse für den Zeitraum von A…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist nicht berechtigt. Der Wiederaufnahmskläger stützt sich auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO, weil er durch die Vorlagen der Betriebskostenabrechnungen im außerstreitigen Verfahren in die Lage versetzt worden sei, diese Urkunden nunmehr als Beweismittel zu benützen. Die Frist des § 534 Abs 2 Z 4 ZP…