Die Parteien können die Sprache oder die Sprachen, die im Schiedsverfahren zu verwenden sind, vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, so bestimmt hierüber das Schiedsgericht.
§ 596 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
§ 596 Verfahrenssprache
…§ 596. Die Parteien können die Sprache oder die Sprachen, die im Schiedsverfahren zu verwenden sind, vereinbaren. Fehlt eine solche Vereinbarung, so bestimmt hierüber das Schiedsgericht.…
Art. 7 Artikel VII
In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen und Vollziehung (Anm.: aus BGBl. I Nr. 7/2006, zu den §§ 577 bis 618 , RGBl. Nr. 113/1895) (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2006 in Kraft. (2) Auf Schiedsverfahren, die noch vor dem 1. Juli 2006 eingeleitet wurden, sind die bisher geltenden Bestimm…
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