JudikaturJustizRS0110935

RS0110935 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2023

Erteilt das Gericht einen unzulässigen Verbesserungsauftrag und kommt die Partei diesem nach, so tritt dadurch eine Sanierung der ursprünglichen Fristversäumung nicht ein (vergleiche SSV-NF 6/68).

Entscheidungen
15