Spruch In der Auslieferungssache des * J*, AZ 8 HR 45/23s des Landesgerichts Klagenfurt, verletzt der Beschluss des Oberlandesgerichts Graz als Beschwerdegericht vom 24. Mai 2023, AZ 9 Bs 144/23d, § 23 Abs 1 ARHG und Art 14 EuAlÜbk (idF Art 3 des 4. ZP EuAlÜbk).…
Text Gründe: [1] In der Auslieferungssache des * J*, AZ 8 HR 45/23s des Landesgerichts Klagenfurt, erklärte sich der Betroffene in der mündlichen Verhandlung am 13. April 2023 mit seiner Auslieferung an die Republik Serbien in Ansehung der im Auslieferungsersuchen zur Strafverfolgung (ON 31.2) angeführ…
Rechtliche Beurteilung [5] Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde im Ergebnis zutreffend aufzeigt, steht der Beschluss des Oberlandesgerichts Graz mit dem Gesetz nicht im Einklang: [6] Im Verhältnis zu Serbien kommt das Europäische Auslieferungsübereinkommen (EuA…