Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Erblasserin setzte in ihrer eigenhändigen letztwilligen Verfügung vom 1.August 1993 eine Universalerbin ein und bedachte in Ansehung ihrer 49 % Anteile an einer Kommanditgesellschaft, die eine Apotheke betrieb, den eingetragenen Verein „SOS Kinderdorf Kärnten“, Moosburg, Prof.Herm…
Rechtliche Beurteilung Der Vermächtnisnehmer hat an sich lediglich Gläubigerstellung und ist in der Regel - mit der Ausnahme, daß ihm die letztwillige Vermächtnisverfügung zur Kenntnis zu bringen ist (§ 817 ABGB; § 161 Abs 1 AußStrG) - am Abhandlungsverfahren nicht beteiligt (SZ 47/87 = EvBl 1975/43 = NZ 1975, 71). Die jü…