JudikaturJustizRS0105591

RS0105591 – AUSL EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2016

EGMR 25.02.1992, 54/1990/245/216 (Pfeifer und Plankl gg Österreich)

Eine gewisse Überwachung des Schriftverkehrs einer in Haft befindlichen Person ist an sich nicht mit der MRK unvereinbar, der daraus erwachsende Eingriff darf jedoch das im Hinblick auf das angestrebte legitime Ziel erforderliche Ausmaß nicht übersteigen.

Entscheidungen
9