JudikaturJustizRS0100505

RS0100505 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. März 2023

Bei der Stellung der Hauptfragen ist der Schwurgerichtshof grundsätzlich an den Anklagevorwurf gebunden, weshalb der Inhalt dieser Fragen nicht nur in Ansehung des gesetzlichen Tatbestandes, sondern auch hinsichtlich des konkreten Sachverhaltes mit der Anklage übereinstimmen muss.

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