JudikaturJustizRS0099950

RS0099950 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Mai 2017

Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 10 StPO ist nur dann gesetzmäßig ausgeführt, wenn der Beschwerdeführer die gesetzlichen Bestimmungen angibt, denen die Tat seiner Meinung nach zu unterstellen wäre.

Entscheidungen
37