JudikaturJustizRS0093750

RS0093750 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2022

Bankomatkarten sind auch dann keine Wertträger, wenn dem Täter der persönliche Code bekannt ist, können daher weder Gegenstand eines Diebstahles noch eines Betruges noch eines Raubes und somit auch keiner Erpressung sein.

Entscheidungen
7