Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Schuldspruch wegen des Vergehens nach dem § 135 Abs. 1 StGB unberührt bleibt, in den übrigen Schuldsprüchen - teilweise gemäß den §§ 289, 290 Abs. 1 StPO - und im Strafausspruch einschließlich des Ausspruches über die Vor…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.Februar 1965 geborene Hans-Peter S*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Raubes nach den §§ 142 Abs. 1 und 15 StGB (I), des Verbrechens der versuchten schweren Erpressung nach den §§ 15, 144 Abs. 1, 145 Abs. 1 Z 1 StGB (II) u…
Rechtliche Beurteilung Der Nichtigkeitsbeschwerde kommt Berechtigung zu. Nach den Feststellungen nahm der bisexuell veranlagte Lutz O*** den Angeklagten, den er kurz vorher um ca. 2.15 Uhr früh auf der Straße angesprochen hatte, in seine Wohnung mit. Nachdem sie sich zunächst nur unterhalten hatten, bezog Hans-Peter S*** …