JudikaturJustizRS0045126

RS0045126 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2022

Zu den auch außerhalb der Revisionsausführungen von Amts wegen zu prüfenden Fragen gehört - falls sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Sache allenfalls nach ausländischem Recht zu beurteilen ist - auch die des anzuwendenden Rechts (SZ 25/17, EvBl 1965/22 ua).

Entscheidungen
66