Spruch I. Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung von 1.935,36 EUR samt 4 % Zinsen seit 30. Jänner 2018 (Fahrtkosten, Zeitaufwand Abholung, Verpflegungsmehraufwand, Ersatzfahrer, Umlage, pauschale Verwaltungskosten) richtet, zurückgewiesen. Die beklagte Partei hat die auf dieses Teilbegehre…
Text Entscheidungsgründe: [1] Der Beklagte ist Pächter eines Gasthauses, in dem er eine Jausenstation betreibt, und das nur in den Monaten Mai bis Oktober für Gäste geöffnet hat. Den Rest des Jahres ist die Jausenstation geschlossen. Um von der Landesstraße, wo sich öffentliche Parkflächen befinden, zu…
Rechtliche Beurteilung [12] I. Die Revision ist, soweit sie sich gegen die Abweisung eines Teilbegehrens von 1.935,36 EUR samt 4 % Zinsen seit 30. 1. 2018 (Fahrtkosten, Zeitaufwand Abholung, Verpflegungsmehraufwand, Ersatzfahrer, Umlage, pauschale Verwaltungskosten) richtet, jedenfalls unzulässig : [13] 1. Die klagend…