§ 2 Ermittlung der für die Anknüpfung maßgebenden Voraussetzungen
§ 2 Ermittlung der für die Anknüpfung maßgebenden Voraussetzungen — IPRG
§ 2 Ermittlung der für die Anknüpfung maßgebenden Voraussetzungen — IPRG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 304/1978
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1979
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12031288
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die für die Anknüpfung an eine bestimmte Rechtsordnung maßgebenden tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind von Amt wegen festzustellen, soweit nicht nach verfahrensrechtlichen Vorschriften in einem der Rechtswahl zugänglichen Sachgebiet (§§ 19, 35 Abs. 1) tatsächliches Parteivorbringen für wahr zu halten ist.