JudikaturJustizRS0041584

RS0041584 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2024

Wenn das Rechtsmittel beim unzuständigen Gericht eingebracht wurde und erst von diesem dem zuständigen Gericht übersendet wurde, ist die Zeit dieser Übersendung in die Rechtsmittelfrist einzurechnen.

Entscheidungen
123