Spruch Der Akt wird an das Erstgericht zurückgestellt.…
Text Begründung: [1] Die Streitteile sind Mit und Wohnungseigentümer einer Wohnhausanlage. Die Klägerin begehrt, den Beklagten schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, seine – näher bezeichnete – Wohnung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken zu nutzen, durch Dritte nutzen zu lassen und auf Dritte dahi…
Rechtliche Beurteilung [6] 1. Das Berufungsgericht hat es unterlassen, im Spruch seiner Entscheidung ausdrücklich über den Wert des Entscheidungsgegenstands, der nicht ausschließlich aus einem Geldbetrag besteht, abzusprechen (§ 500 Abs 2 Z 1 ZPO). Aus seinen Entscheidungsgründen ist aber eindeutig ersichtlich, dass es …