JudikaturJustizRS0040031

RS0040031 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juni 2022

Da die unrichtige Lösung kollisionsrechtlicher Probleme eine Verletzung der inländischen Kollisionsnormen bedeutet, muss sie im Rahmen der rechtlichen Beurteilung der Sache auch ohne, ja sogar gegen den Willen der Prozessparteien wahrgenommen werden.

Entscheidungen
15