RS0038627 – OGH Rechtssatz
RS0038627 – OGH Rechtssatz
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Die Genehmigung eines Vertrages durch die Grundverkehrskommission ist eine Suspensivbedingung für die Wirksamkeit des Vertrages (mit Zusammenstellung der Lehre und bisherigen Rechtsprechung unter ausdrücklicher Ablehnung der in den Entscheidung 2 Ob 769/52 und SZ 5/57 vertretenen Auffassung, es handle sich um eine Resolutivbedingung). Zum Schwebezustand vor der Genehmigung des Vertrages durch die Grundverkehrskommission.