Spruch Der Revision wird Folge gegeben; die angefochtenen Urteile, die in der Abweisung eines Betrages von S 6.193,35 samt 4 % Zinsen seit 7.4.1993 unangefochten in Rechtskraft erwachsen sind, werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klag…
Text Entscheidungsgründe: Der reine Nachlaß aus Werten im Betrag von S 3,582.031,54 nach dem am 30.7.1987 verstorbenen Franz Anton S***** wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 7.7.1989, 9 A 382/87-22, infolge fruchtlosen Ablaufes der Frist zur Einberufung der unbekannten Erben g…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Gemäß § 760 ABGB fällt die Verlassenschaft dann, wenn kein zur Erbfolge Berechtigter vorhanden ist oder wenn niemand die Erbschaft erwirbt, als herrenloses Gut dem Staat anheim. Das Heimfallsrecht ist kein Erbrecht, sondern ein Aneignungsrecht spezifischer Art mit der …