JudikaturJustizRS0011000

RS0011000 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 2020

Bei der vom Eigentum abgesonderten Veräußerung eines Fischereirechtes handelt es sich bei diesem um eine unregelmäßige, persönliche Dienstbarkeit, die - auch in Oberösterreich - frei veräußerlich und vererblich ist. Das Aussterben der Fische kann dem Untergang der dienstbaren Sache nicht gleichgesetzt werden.

Entscheidungen
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