Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Sachbeschlüsse der Vorinstanzen, die hinsichtlich der Abweisung der gegen den Zweitantragsgegner eingebrachten Sachanträge als unangefochten unberührt bleiben, werden im übrigen aufgehoben. Die Mietrechtssache wird insoweit zur neuerlich Verhandlung und …
Text Begründung: Der Antragsteller ist seit 1.7.1990 Mieter einer im ersten Stock des Hauses D*****straße 30 in H***** gelegenen Wohnung. Eigentümer dieses Hauses ist der Erstantragsgegner, dessen Generalmieter die Drittantragsgegnerin. Der Zweitantragsgegner war beim Abschluß des Mietvertrages mit dem…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, wie sich aus den weiteren Ausführungen ergeben wird, zulässig und im Sinn seines Aufhebungsbegehrens auch berechtigt. Wie erwähnt zielt ein Begehren des Antragstellers auf seine Anerkennung als Hauptmieter des Erstantragstellers. Es geht logisch sogar den Mietzinsüberprüfu…