BundesrechtBundesgesetzeZustellgesetz§ 1

§ 1Anwendungsbereich

Dieses Bundesgesetz regelt die Zustellung der von Gerichten und Verwaltungsbehörden in Vollziehung der Gesetze zu übermittelnden Dokumente sowie die durch sie vorzunehmende Zustellung von Dokumenten ausländischer Behörden.

Entscheidungen
12
  • Rechtssätze
    4