BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenDritter Abschnitt VOLLZUG VON FREIHEITSSTRAFEN, DEREN STRAFZEIT ACHTZEHN MONATE ÜBERSTEIGTZweiter Unterabschnitt Vollzugsplan§ 134

§ 134Klassifizierung

In Kraft seit 25. Mai 2018
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